Hinweis zur Zählerablesung
Die Firma co.met GmbH hat im Auftrag des Zweckverbands Ostholstein E-Mails zur Zählerablesung versendet. Der E-Mail-Absender lautet Zweckverband Ostholstein mit der folgenden E-Mail-Adresse: zaehler@ablesen.de. Diese E-Mail-Adresse ist somit als vertrauenswürdig einzustufen.
Sie möchten uns Ihre Zählerstände mitteilen? Schicken Sie uns bis zum 30.09.2024 die ausgefüllte Ablesekarte zurück oder melden Sie sich per Telefon. Natürlich können Sie uns auch Ihre Zählerstände ganz einfach online mitteilen: https://www.ablesen.de/ostholstein/ (Hinweis: Beim Anklicken des Links verlassen Sie die Seite des ZVO.).
Die Kundennummer 7xxxxxx dient lediglich der Erfassung Ihrer Zählerstände. Ihre bekannte Kundennummer 8xxxxxx und/oder 6xxxxxx bleibt bestehen.
Wichtige Neuerungen zu Ihrem Gartenzähler (Sprengwasser-/Zapfhahnzähler)
von SECRA GmbH
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein hat am 04.12.2019 die Einführung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 € je Jahr für die Verwaltung eines sogenannten Gartenzählers ab dem 01.01.2020 beschlossen. Diese Gebühr wird gelten für bereits bestehende Gartenzähler sowie für den Einsatz von neuen Gartenzählern.
Die Erhebung der Schmutzwassergebühr erfolgt grundsätzlich nach dem Frischwassermaßstab. Dem Kunden wird durch die Beitrags- und Gebührensatzung die Möglichkeit eingeräumt, nachweislich nicht der Schmutzwasserbeseitigung zugeführte Frischwassermengen als Abzugsmengen anzumelden. Der Verwaltungsaufwand, der für die Erhebung und Verarbeitung der Zählerdaten entsteht, wird künftig mit einer Gebühr in Höhe von 12,00 € pro Jahr im Gebührenbescheid berücksichtigt. Diese Gebühr fällt insbesondere für das Aushändigen der Manipulationsschelle und die Verwaltung der Zählerdaten an. Zur Zahlung der Gebühr ist derjenige verpflichtet, der die Leistung beantragt hat.
Falls Sie einen Gartenzähler betreiben, erhalten Sie dazu Ende Februar / Mitte März 2020 ausführlichere Informationen mit einem persönlichen Schreiben.
Weitere Infos: www.zvo.com/gartenzaehler