Grenzwertüberschreitung bei Trinkwasserprobe im Speicherbehälter Klaustorf

von Isa Grützmann

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen

24.11.2024 I 15:20 Uhr

Wir geben in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Entwarnung: Das Abkochgebot für Orte im Versorgungsgebiet Großenbrode, Großenbroder Fähre, Klaustorf, Strandhusen, Lütjenbrode, Mittelhof, Lütjenhof, Hinrichsruh sowie der Insel Fehmarn ist aufgehoben.  

Am Nachmittag des 22.11.2024 war bei einer routinemäßigen Probe ein überschrittener Grenzwert für E.coli und coliforme Keime im Speicherbehälter Klaustorf festgestellt worden. Infolgedessen sprachen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ein Abkochgebot aus und leiteten sofortige Maßnahmen zur Entfernung der Keime aus dem Trinkwasser ein.

Nach umfassenden mikrobiologischen Laborkontrollen, die in den vergangenen Tagen durchgeführt wurden, konnte nun bestätigt werden, dass das Trinkwasser frei von E.coli und coliformen Keimen ist. Die geforderte Qualität gemäß der Trinkwasserverordnung ist somit wiederhergestellt.  

Wir empfehlen den Bewohnerinnen und Bewohnern der betroffenen Gebiete, das Wasser vor der ersten Verwendung zur Zubereitung von Lebensmitteln gründlich durch die Leitungen laufen zu lassen, wenn diese über das Wochenende nicht genutzt wurden. Es wird empfohlen, das Wasser mindestens 2-3 Minuten lang laufen zu lassen, bis es sich kalt und frisch anfühlt. Dadurch wird die Hausinstallation mit frischem Wasser durchspült und eventuell vorhandenes Stagnationswasser vollständig entfernt.  

Für Fragen aus der Bevölkerung ist weiterhin eine Rufnummer eingerichtet: 04561 399 738. Diese ist noch heute, Sonntag den 24.11.2024, bis 16:00 Uhr erreichbar. Im Anschluss ist eine Bandansage mit diesen Informationen geschaltet.

Stand I 23.11.2024

Der Zweckverband Ostholstein (ZVO) informiert in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt darüber, dass das Abkochgebot für Trinkwasser für die Orte im Versorgungsgebiet Großenbrode, Großenbroder Fähre, Klaustorf, Strandhusen, Lütjenbrode, Mittelhof, Lütjenhof, Heinrichsruh sowie der Insel Fehmarn weiterhin besteht.

Am Nachmittag des 22.11.2024 wurde bei einer routinemäßigen Probe im Speicherbehälter Klaustorf eine Grenzwertüberschreitung für E.coli und coliforme Keime festgestellt. Seitdem arbeitet der ZVO eng mit dem Gesundheitsamt und dem benachbarten Wasserbeschaffungsverband Fehmarn zusammen, um die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen.

Aktuell wird das Trinkwasser täglich durch ein unabhängiges Labor untersucht.

Obwohl die bisherigen Wasserproben eine Verbesserung zeigen, müssen mehrere aufeinanderfolgende Proben keimfrei sein, bevor das Abkochgebot aufgehoben werden kann. Die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität, daher wird das Abkochgebot erst nach endgültiger Freigabe durch das Gesundheitsamt aufgehoben. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, das Leitungswasser vor der Nutzung als Lebensmittel abzukochen.

Stand I 22.11.2024

Am Nachmittag des 22.11.2024 erreichte den Zweckverband Ostholstein die Nachricht über eine Grenzwertüberschreitung für E.coli und coliforme Keime bei einer routinemäßigen Probe des Speicherbehälters in Klaustorf. Dieser wurde unverzüglich außer Betrieb genommen und das Gesundheitsamt umgehend informiert.

Aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, das Leitungswasser zur Nutzung als Lebensmittel vorübergehend abzukochen. Dies gilt für die Orte im Versorgungsgebiet Großenbrode, Großenbroder Fähre, Klaustorf, Strandhusen, Lütjenbrode, Mittelhof, Lütjenhof, Hinrichsruh sowie die Insel Fehmarn.

Der Zweckverband Ostholstein arbeitet bei der Beseitigung eng mit dem benachbarten Wasserbeschaffungsverband Fehmarn und dem Gesundheitsamt zusammen. Aktuell werden die Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherstellung der Trinkwasserqualität koordiniert. Weiterhin werden durchgehend Wasserproben genommen und in einem unabhängigen Institut ausgewertet.

Was kann ich tun?

Aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, das Leitungswasser zur Nutzung als Lebensmittel vorübergehend abzukochen.

Welche Orte sind betroffen?

Alle Orte im Versorgungsgebiet Großenbrode, Großenbroder Fähre, Klaustorf, Strandhusen, Lütjenbrode, Mittelhof, Lütjenhof, Hinrichsruh sowie die Insel Fehmarn.

Was können die Ursachen sein?

Zum Erlass eines Abkochgebotes können verschiedene Ursachen führen, unter anderem Starkregen oder auch Schwachstellen in den Trinkwasseranlagen, die einen Eintrag von Mikroorganismen zulassen. Das führt dazu, dass Brunnen, die zur Wassergewinnung genutzt werden, mit Bakterien und Keimen verunreinigt werden. Wird das Wasser dennoch getrunken, können sich leicht gesundheitliche Beschwerden einstellen.  Aber auch kleine Tiere in den Wasserbehältern der Wasserversorger können dazu führen, dass das Wasser verunreinigt ist. Diese gelangen oftmals über die Lüftungsanlagen in die Behälter. Bereits eine kleine Fliege kann somit die Ursache für die Verunreinigung des Trinkwassers sein und es nötig machen, dass dieses abgekocht werden muss.

Was bedeuten Grenzwertüberschreitungen?

In der Trinkwasserverordnung sind Grenzwerte für chemische und mikrobiologische Parameter festgelegt, die in der Regel auf einem Vorsorgeprinzip beruhen. Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, so bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom Parameter ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So zeigt zum Beispiel das Auftreten von E.coli und coliformen Keimen im Trinkwasser eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei sind zum Beispiel ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Was passiert bei Grenzwertüberschreitungen?

Falls Grenzwertüberschreitungen auftreten, hat das Erkennen und Beseitigen der Ursache Vorrang vor einer Symptombekämpfung. Das zuständige Gesundheitsamt prüft daher, ob die Überschreitung eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet und unmittelbare Abhilfe erfordert oder ob sie vorübergehend duldbar ist, bis Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache greifen.

Warum ist das Wasserabkochen wichtig?

Die relevanten klassischen wassergetragenen Seuchenerreger wie Viren, Bakterien und Einzeller werden durch Abkochen bzw. schon bei 80 °C innerhalb von drei Minuten hinreichend inaktiviert.

Für welche Nutzungszwecke ist ein Abkochen des Trinkwassers unbedingt erforderlich?

Abgekocht werden muss alles Wasser, welches zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird. Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen und bei Personen mit offenen Wunden ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.

Hinweis: Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die beim behandelnden Arzt erfragt werden sollten.

Was muss ich tun, um Wasser ausreichend abzukochen?

Das Abkochen des Wassers verfolgt den Zweck, die ggf. darin enthaltenden Krankheitskeime weitgehend abzutöten. Durch Abkochen bzw. bei 80 °C von drei Minuten werden etwaige Keime hinreichend inaktiviert. Die Entnahme von Wasser aus der häuslichen Heißwasseraufbereitung ist nicht ausreichend, da die Temperatur nicht ausreichend ist, um Keime abzutöten.​​

Quelle: ZOWA Schwedt/Oder

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