Hinweis zur Zählerablesung
Die Firma co.met GmbH hat im Auftrag des Zweckverbands Ostholstein E-Mails zur Zählerablesung versendet. Der E-Mail-Absender lautet Zweckverband Ostholstein mit der folgenden E-Mail-Adresse: zaehler@ablesen.de. Diese E-Mail-Adresse ist somit als vertrauenswürdig einzustufen.
Sie möchten uns Ihre Zählerstände mitteilen? Schicken Sie uns bis zum 30.09.2024 die ausgefüllte Ablesekarte zurück oder melden Sie sich per Telefon. Natürlich können Sie uns auch Ihre Zählerstände ganz einfach online mitteilen: https://www.ablesen.de/ostholstein/ (Hinweis: Beim Anklicken des Links verlassen Sie die Seite des ZVO.).
Die Kundennummer 7xxxxxx dient lediglich der Erfassung Ihrer Zählerstände. Ihre bekannte Kundennummer 8xxxxxx und/oder 6xxxxxx bleibt bestehen.
Kurzinformationen zur Verbrauchsabrechnung / Gebührenbescheid
von SECRA GmbH
Kurzinformationen zur Verbrauchsabrechnung / Gebührenbescheid
Demnächst erstellt der Zweckverband Ostholstein (ZVO) die Verbrauchsabrechnung bzw. den Gebührenbescheid für das Jahr 2020.
Wir bemühen uns, die Verbrauchsabrechnung so kundenfreundlich wie möglich zu gestalten. Falls Sie jedoch Rückfragen haben, geben Sie bitte immer Ihre Vertrags- und Kundennummer an. Diese finden Sie im oberen Teil der Verbrauchsabrechnung / Gebührenbescheid.
Zählerablesung
Die Zählerablesung erfolgt für unsere Tarifkunden grundsätzlich einmal jährlich durch eine Fremdfirma. Hierzu erhalten Sie eine Ablesekarte. Sofern Sie im letzten Jahr Ihre E-Mail-Adresse zum Zwecke der Jahresablesung angegeben haben, erhalten Sie die Aufforderung zur Abgabe des Zählerstandes an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Sofern Sie in Zukunft Ihre Ablesekarte via E-Mail erhalten möchten, können Sie diese hier hinterlegen.
Denken Sie bitte auch an die Ablesung Ihres Gartenzählers: Zur Zählerstandserfassung
Rechnung / Bescheid
Die Rechnungssumme ist in der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, erfolgt die Abbuchung oder Gutschrift automatisch. Bitte beachten Sie, dass wir keine rückwirkenden Einziehungen durchführen können. Daher muss Ihr SEPA-Lastschrift-Mandat bei Änderung oder Neuvergabe bis spätestens 3 Tage vor der Abschlagsfälligkeit beim ZVO eingehen. Andernfalls wird Ihr SEPA-Lastschrift-Mandat erst für den nächsten Fälligkeitstermin verwendet und Sie müssen den aktuellen Abschlag per Überweisung begleichen.
Abschlag / Vorauszahlung
Grundlage für den neuen Abschlag bildet die Verbrauchsabrechnung. Falls sich Ihre Verbrauchswerte für den neuen Abrechnungszeitraum erheblich ändern, teilen Sie uns dieses bitte mit. Wir werden dann den Abschlag entsprechend anpassen.
Weitere Informationen
Bei Zahlungsverzug stellen wir Mahn- und sonstige Nebenkosten in Rechnung. Gegebenenfalls kann die Wasser-/Gaslieferung eingestellt werden.
Bitte geben Sie uns Eigentums- und Anschriftenänderungen rechtzeitig bekannt; nur so kann eine ordnungsgemäße Änderung und Abrechnung erfolgen.
Nutzen Sie hierfür einfach und jederzeit unsere Online Service-Formulare: Zu den Service-Formularen
Im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses werden alle notwendigen Daten gespeichert.