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Kundenservice
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ZVO Energie GmbH rät Kunden vorübergehend Leitungswasser abzukochen (28.1.)

Nicht bestätigte Auffälligkeit bei Routinebeprobung im Wasserwerk Süsel - Ergebnisse der umfangreichen Zweitbeprobung im Laufe des Montags, 28.1., erwartet

Aus vorsorglichem Verbraucherschutz rät die ZVO Energie GmbH ihren Kunden im Versorgungsgebiet des Wasserwerks Süsel vorübergehend das Trinkwasser abzukochen. Hintergrund ist eine entsprechende Empfehlung des Gesundheitsamtes, nachdem bei routinemäßigen Überprüfungen der Trinkwasserqualität bei einer einzelnen Probe im Vorbefund ein Verdacht einer Überschreitung des Grenzwertes festgestellt wurde. Die deutsche Trinkwasserverordnung gehört zur strengsten weltweit.

Da es sich um einen Vorabbefund handelt, finden aktuell weitere umfangreiche Probeentnahmen statt. Erst nach deren Auswertung durch ein unabhängiges Labor kann eine finale Einschätzung der Auffälligkeiten erfolgen. Das Unternehmen steht hierzu in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt des Kreises Ostholstein.

Vor allem bei immungeschwächten Menschen kann keimbelastetes Trinkwasser, wenn es zu Nahrungsmittelzubereitung und zum Trinken genutzt wird, die Gesundheit beeinträchtigen. Da Keime sehr hitzeempfindlich sind, sterben sie im kochenden Wasser ab. In folgenden Fällen sollte das Wasser daher abgekocht werden:

• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee, etc.)
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
• zum Zähneputzen und zur Mundpflege
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Zu Reinigungszwecken, für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann auf das Abkochen verzichtet werden.

Die ZVO Energie GmbH informiert die Öffentlichkeit, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Bei Rückfragen können sich Bürger telefonisch wenden an:
ZVO Energie GmbH
04561 399-291

Aufgrund des Verdachts einer möglichen Grenzwertüberschreitung in einem Vorbefund rät die ZVO Energie GmbH ihren Kunden das Trinkwasser vor der Nutzung zum Trinken und zur Nahrungsmittelzubereitung in folgenden Ortschaften einmal sprudelnd abzukochen:

Gemeinde Altenkrempe: Altenkrempe, Hasselburg, Kassau, Klaushorst, Plunkau, Sibstin, Sierhagen, Stolpe

Gemeinde Bosau: Braak, Klenzau

Gemeinde Harmsdorf: Güldenstein, Kayhof

Gemeinde Kasseedorf: Freudenholm, Griebel, Kasseedorf, Sagau, Stendorf, Vinzier

Gemeinde Scharbeutz: Gronenberg, Haffkrug, Pönitz, Pönitz am See, Scharbeutz, Untersteenrade

Gemeinde Schönwalde: Halendorf, Hobstin, Langenhagen, Mönchbuschkate, Mönchneversdorf, Neupetersdorf, Rethwisch, Scheelholz, Scheidekate, Schönwalde, Vogelsang

Gemeinde Sierksdorf: Övelgönne, Roge, Sierksdorf, Stawedder

Gemeinde Süsel: Barkau, Bujendorf, Ekelsdorf, Fassensdorf, Gömnitz, Gothendorf, Kesdorf, Middelburg, Ottendorf, Süsel, Woltersmühlen

Gemeinde Wangels: Barensdorf, Döhnsdorf, Farver Burg, Friederikenhof, Grammdorf, Hansühn, Kreuzkate, Kükelühn, Meischensdorf, Neutestorf, Testorf, Testorfer Felde, Wangels, Wasbuck

Der Abkochhinweis gilt auch für Kunden der Stadtwerke Neustadt in Holstein in den Orten Neustadt, Pelzerhaken und Rettin.

 

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