Hinweis zur Zählerablesung

Die Firma co.met GmbH hat im Auftrag des Zweckverbands Ostholstein E-Mails zur Zählerablesung versendet. Der E-Mail-Absender lautet Zweckverband Ostholstein mit der folgenden E-Mail-Adresse: zaehler@ablesen.de. Diese E-Mail-Adresse ist somit als vertrauenswürdig einzustufen.

Sie möchten uns Ihre Zählerstände mitteilen? Schicken Sie uns bis zum 30.09.2024 die ausgefüllte Ablesekarte zurück oder melden Sie sich per Telefon. Natürlich können Sie uns auch Ihre Zählerstände ganz einfach online mitteilen: https://www.ablesen.de/ostholstein/ (Hinweis: Beim Anklicken des Links verlassen Sie die Seite des ZVO.).

Die Kundennummer 7xxxxxx dient lediglich der Erfassung Ihrer Zählerstände. Ihre bekannte Kundennummer 8xxxxxx und/oder 6xxxxxx bleibt bestehen.

Elektroschrott richtig entsorgen

Fachgerecht und umweltbewusst

Das kennen wir alle: Der Kühlschrank geht kaputt und muss ersetzt werden oder das alte Handy wird durch ein neues Modell abgelöst. Wohin jetzt mit den Altgeräten? Alle Geräte, die mit einem Stromkabel oder mit Batterien/ Akku betrieben werden, dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen aufgrund der enthaltenen Schad- und Problemstoffe separat entsorgt werden.

Was versteht man unter Elektroschrott?

Alle Elektro- und Elektronikgeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden: Geräte der Informations-/Telekommunikationstechnik,  Unterhaltungselektronik, Haushaltskleingeräte, Gasentladungslampen und Elektro-Großgeräte. Z.B. Computer, Monitore, Telefon, Handys, Faxgeräte, Hi-Fi-Anlagen, DVD-/Blue-Ray-Player, Videorekorder, Föhn, Rasierer,  Kaffeemaschine, Toaster, Staubsauger, Elektro-Werkzeuge, Nähmaschinen,   Sandwichmaker, elektrische Uhren, elektronische Spielgeräte, Gasentladungslampen, Halogen- und Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren (auch über die Schadstoffsammlung), Elektro-Großgeräte wie  Fernseher, Gefrierschrank, Gefriertruhe, Geschirrspüler, E-Herd, Kühlschrank, Mikrowelle, Wäschetrockner, Waschmaschine.

Entsorgung durch ZVO Mitarbeiter

Informationen zur Abgabe von Lithium-Ionen-Akkus

Da von Lithium-Ionen-Akkus eine besondere Gefahr ausgehen kann, bitten wir Sie um die Beachtung der folgenden Hinweise:

  • Lithium Ionen Akkus müssen (wenn möglich) vor der Abgabe an unsere Mitarbeiter*innen aus den Geräten entfernt und getrennt übergeben werden.
  • Defekte Akkus müssen in jedem Fall mit besonderem Hinweis an unsere Mitarbeiter*innen übergeben werden.
  • Geräte, bei denen der Akku nicht entfernt werden kann, dürfen ebenfalls nur unter besonderem Hinweis an unsere Mitarbeiter*innen übergeben werden.

Falls Sie Fragen haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen auf den Recyclinghöfen gerne weiter.

Hier können Sie Elektroschrott entsorgen

Auf den drei Recyclinghöfen des ZVO können Elektro-Altgeräte kostenfrei abgeben werden.

Rückgabemöglichkeiten im Handel

Auch im Fachhandel können Elektro-Kleingeräte (max. 3 Geräte) zurückgegeben werden. Große Elektrogeräte müssen vom Handel zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Dazu zählen Großhändler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmeter. Mit Einschränkungen gilt dies auch für den Online Handel - hier einfach beim Kauf einmal nachfragen.

Antrag für Großgeräte-Abholung

Auf Antrag holen wir Ihre Elektro-Großgeräte einmal jährlich kostenfrei ab. Bitte beachten Sie hierfür die Bedingungen.