Öffnungszeiten Recyclinghöfe und Erreichbarkeit Kundenservice

Recyclinghof Bad Schwartau:
24.12.24 bis 26.12.24 geschlossen
27.12.24 und 3.1.25 nur bis 16 Uhr geöffnet
30.12.24 bis 1.1.25 geschlossen

Recyclinghof Neuratjensdorf:
24.12.24 bis 26.12.24 geschlossen
30.12.24 bis 1.1.25 geschlossen

Recyclinghof Neustadt i.H.:
24.12.24 bis 26.12.24 geschlossen
30.12.24 bis 1.1.25 geschlossen

Kundenservice
Vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 ist unser Kundenservice telefonisch nicht erreichbar. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind jedoch weiterhin persönlich vor Ort und per E-Mail für Sie da.

Der Sanierungsfahrplan für Hausbesitzer:innen

Sie suchen den Einstieg in eine konkrete erste Maßnahme (zum Beispiel Austausch der Heizung), als auch eine Zukunftsperspektive für Ihr Gebäude? Dann ist der individuelle Sanierungsfahrplan genau richtig!

Der sogenannte "gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan" ist ein Konzept, den ein Energieberater für Sie als Immobilienbesitzer erstellt. Der Energieberater zeigt mögliche Sanierungsschritte an der Immobilie auf, berechnet Energieeffizienz und Kosten und bringt die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge. Dabei schlägt er entweder eine umfassende Gesamtmaßnahme vor oder empfiehlt ein schrittweises Vorgehen mit einzelnen Maßnahmenpaketen. Darauf erstellt der Energieberater Ihren individuellen Sanierungsfahrplan.

Und das alles wird staatlich gefördert!

PREISE inkl. gesetzlicher MwSt. Euro Euro Euro
Anzahl Wohneinheiten 1 - 2 3 - 10 11 - 20
Beratungskosten 1.495 1.995 2.495
staatliche Förderung 650 850 850
Ihr Eigenanteil 845 1.145 1.645

Auftragsformular herunterladen

Bestellformular Sanierungsfahrplan

Jetzt staatliche Förderung sichern - so geht‘s:

  • Beantragen Sie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Ein- und Zweifamilienhäuser.
  • Bei einem Vor-Ort-Termin gemeinsam mit einem qualifizierten und unabhängigen Energieberater unseres Kooperationspartners werden alle relevanten Daten Ihrer Immobilie für eine Ist-Analyse aufgenommen.
  • Anschließend erarbeitet Ihr Energieberater auf Basis dieser Daten und der Gebäudeunterlagen den Sanierungsfahrplan. Dieser umfasst Empfehlungen für Sanierungen oder Modernisierungen, wobei die Senkung des Energieverbrauchs immer im Vordergrund steht.
  • Wir senden Ihnen den erstellten Ergebnisbericht des Energieberaters zu.
  • Danach kontaktiert Sie der Energieberater für ein telefonisches Abschlussgespräch zu Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan.

Kontakt

Unsere unabhängigen Energieberater:innen stehen Ihnen gern bei allen Fragen zum iSFP zur Seite:

Häufige Fragen zum Sanierungsfahrplan (FAQ)

Wie ist der Ablauf eines Sanierungsfahrplans?

Phase 1

1. Anmeldedaten abschicken und unser Partner, das Ingenieurbüro delta GmbH, nimmt innerhalb von 3 Tagen mit Ihnen Kontakt auf.

2. Prüfung, Organisation und Beantragung der Förderung durch das Ingenieurbüro delta GmbH. Die Prüfung und Erteilung der Förderzusage durch das BAFA erfolgt i. d. R. innerhalb von 3 - 4 Monaten.

3. Im Anschluss erfolgt die Vor-Ort-Begehung Ihrer Immobilie, sowie die Erstellung des Sanierungsfahrplans. Der Vor-Ort-Termin wird Ihnen unter Berücksichtigung möglicher Terminwünsche mit genügend Vorlaufzeit vorgeschlagen.

Phase 2

1. Übergabe des Sanierungsfahrplans ca. 4 - 5 Wochen nach dem Vor-Ort-Termin.

2. Ausführliche telefonische Beratung und Erklärung des Sanierungsfahrplans.

3. Sie erhalten eine Rechnung über Ihren Eigenanteil.

4. Abwicklung der Formalitäten mit dem BAFA durch das Ingenieurbüro delta GmbH.

Ist es verpflichtend die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen?

Nein, ein Sanierungsfahrplan ist unverbindlich. Die darin vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Er liefert aber Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert eine neutrale Fachberatung der Hausbesitzer z. B. nach den Richtlinien der BAFA-Vor-Ort-Beratung, unabhängig davon, ob die Maßnahmen danach umgesetzt werden.

Wird der Sanierungsfahrplan gefördert?

Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das BAFA finanziell dabei. Das BAFA übernimmt einen Anteil der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das erledigt der Energieberater für Sie.

Wer beantragt die Förderungen beim BAFA?

Die Förderung wird durch unseren Dienstleister, das Ingenieurbüro delta GmbH, beantragt. Die nötigen Formalitäten werden vorab und auf kurzem Wege mit Ihnen geklärt. Erst nach Bewilligung der Förderung durch das BAFA wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt.

Was ist, wenn das BAFA eine Förderung des Sanierungsfahrplans ablehnt?

Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor 2 Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag ihres Hauses nicht mindestens 10 Jahre alt ist, können Sie von dem Vertrag zurücktreten oder es wird eine individuelle Lösung vereinbart.

Werden Maßnahmen vorgeschlagen, die auch förderfähig sind?

Das Anliegen des Sanierungsfahrplans ist aufzuzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Daher werden auch nur solche Maßnahmen vorgeschlagen, die förderfähig sind und den Einsatz von regenerativen Energien berücksichtigen, um letztlich CO2 zu sparen.

Ist es sinnvoll, einen Sanierungsfahrplan vor der Erneuerung der Heizung erstellen zu lassen?

Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch künftige Heiztechniken berücksichtigt. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer damit befasst, desto besser ist er für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Unnötige Kosten können dabei vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Maßnahmen zu achten ist.