ZVO Recyclinghöfe vom 02.10. ab 12 Uhr und am 03.10.2024 ganztägig geschlossen
Der ZVO möchte darüber informieren, dass alle ZVO Recyclinghöfe vom Mittwoch, den 2. Oktober ab 12 Uhr und Donnerstag, den 3. Oktober, ganztägig in Bad Schwartau, Neuratjensdorf und Neustadt i.H. geschlossen sind. Ab dem 4. Oktober sind die Recyclinghöfe wieder geöffnet. Der Recyclinghof in Neustadt i.H. hat am 4. Oktober eine verkürzte Öffnungszeit und ist ab 16 Uhr geschlossen.
Aktuelle Öffnungszeiten finden Kund:innen auf der ZVO Homepage unter https://www.zvo.com/recyclinghoefe oder in der ZVO Abfall App https://www.zvo.com/abfall-app.
Der ZVO bedankt sich im Voraus für das Verständnis.
Handel & Gewerbe
Gepflegt erfolgreich
Ob Gastronomie, Baugewerbe, Einzelhandel, öffentliche Einrichtungen oder Handwerk – als Spezialisten von der ZVO Abfallwirtschaft stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Abfall mit Rat und Tat zur Seite. Egal ob überlassungspflichtig oder Abfälle zur Verwertung – gemeinsam finden wir eine gesetzeskonforme, kostengünstige und maßgeschneiderte Lösung für Ihren Entsorgungsbedarf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Haben Sie spezielle Wünsche und Anforderungen an die Entsorgung? So können Sie beispielsweise große Abfallgefäße (4-rädrig, z.B. für Restabfall oder Abfallgemische zur Verwertung) bis zu zweimal wöchentlich von uns leeren lassen oder – für Restabfall nur als Saisonbetrieb – eine Bedarfsabfuhr auf Abruf beantragen. Auch Ihre Papiertonne entleeren wir auf Wunsch öfter oder stellen Ihnen einen 4-rädrigen 1.100 Liter-Behälter für Verkaufsverpackungen bereit.
Anträge, Bestellungen & Gebühren
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Der ZVO ist ein durch die EGSH Entsorgungsgemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.
Dokumentation gemäß neuer Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Seit dem 1.8.2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung. Neben vielen Regelungen zum Umgang mit Abfällen (z.B. Getrennthaltung) sieht sie auch eine Dokumentationspflicht über alle entsorgten Abfälle und eventuell die innerbetriebliche Abfallsammlung vor. Die zu erstellende Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen und ist inhaltlich sehr umfangreich. Wir haben daher für Sie eine Vorlage bestellt, die Sie hier downloaden können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Vorlage handelt. Obwohl die Form von der Gewerbeabfallverordnung nicht vorgegeben ist, könnten Überwachungsbehörden (in Ostholstein die untere Abfallbehörde, d.h. der Kreis Ostholstein) abweichende Anforderungen stellen. Wenn Sie noch Fragen zur Gewerbeabfallverordnung haben, sprechen Sie uns gern an.
Ihre Ansprechpartner
Ralph Rillox Ralf Domke
04561 399-386
Gemeinsam finden wir eine kostengünstige und maßgeschneiderte Lösung für Ihren Entsorgungsbedarf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!