Recyclinghof Neuratjensdorf: keine Annahme von Gewerbeabfällen und Restabfällen
Auf unserem Recyclinghof in Neuratjensdorf können aus technischen Gründen aktuell keine Gewerbeabfälle und Restabfälle angenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und informieren Sie, sobald die Annahme wieder möglich ist.
Gartenwasserzähler (Sprengwasser- und Zapfhahnzähler)
Ein Gartenwasserzähler ist für alle Kunden interessant, die ihre Gärten und Grünanlagen oft bewässern oder z.B. den Gartenteich regelmäßig auffüllen. Die verbrauchten Wassermengen werden über diesen geeichten Extra-Zähler erfasst. Da das Gartenwasser nicht als Schmutzwasser in die Kanalisation gelangt, wird auch nur der Wasserpreis abgerechnet und keine Schmutzwassergebühr erhoben. Die jährlichen Zählerstände teilen Sie dem ZVO auf der Ablesekarte mit.
Der Zweckverband Ostholstein ist nicht für das Beantragen und die Installation von Zählern für Gartenwasser zuständig.
Fragen und Antworten zum Gartenzähler
Bei einem Gartenwasserzähler handelt es sich um einen privaten Zähler, der die Wassermenge misst, die nicht in die Kanalisation eingeleitet wird. Für diese Wassermenge wird kein Schmutzwassergebühr erhoben.
Gartenwasserzähler werden entweder als fest installierter Wasserzähler innerhalb der Trinkwasserinstallation des Gebäudes (Sprengwasserzähler) oder als an der Außenzapfstelle montierter Wasserzähler betrieben (Zapfhahnzähler).
Durch einen Gartenwasserzähler werden die Trinkwassermengen als sogenannte Abzugsmenge ermittelt, die nicht der Schmutzwasserentsorgungseinrichtung zugeführt werden. z.Zt. beträgt die Gebühr für die Abwasserentsorgung 3,72 €/m³.
Die Kosten des Einbaus eines Gartenwasserzählers und die Verwaltungsgebühr (12,- € pro Jahr) sind gegenzurechnen.
Die Anschaffung und Instandhaltung eines Gartenzählers lohnt sich ab einer Jahresmenge von ca. 7,5 m³, die zum Beispiel für die Gartenbewässerung genutzt wird.
7,5 m³ = 7.500 Liter = 750 große Gießkannen à 10 Liter
Der zugelassene Installateur hat den Gartenwasserzähler fest in das vorhandene Trinkwasserleitungssystem einzubauen. Fester Einbau bedeutet, dass der Zähler in die Leitung eingebaut wird, die direkt nach draußen zum Außenzapfhahn geht.
Alternativ kann ein Gartenwasserzähler direkt unter dem Außenzapfhahn, verplombt, montiert werden. Die Montage unter dem Außenzapfhahn kann in Eigenleistung erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass der Zähler leerlaufen kann, damit er bei Frost nicht einfriert. Wir empfehlen einen frostsicheren Außenzapfhahn zu installieren.
Die Zapfstelle (Wasserhahn) des Gartenwasserzählers darf sich nicht in Räumen mit Schmutzwasseranschlüssen oder Sanitärobjekten befinden.
Nach Ablauf der Eichfrist des Gartenwasserzählers muss ein Austausch erfolgen. Die Eichfrist beträgt 6 Jahre und ist am Hauptstempel abzulesen.
Nach Ablauf der Eichfrist sollten Sie den Austausch des Zählers durch einen fachkundigen Installateur Ihrer Wahl veranlassen und den Zählerwechsel beim ZVO schriftlich anzeigen. Den Antrag finden Sie hier:
Technische Installationsbedingungen
Für die Überwachung der Eichfrist ist der Eigentümer verantwortlich.
Bitte melden Sie dabei den Ausbaustand (m³-Stand) des alten Zählers sowie den Einbaustand (m³-Stand) des neuen Zählers an.
Das Anmeldeformular befindet sich auf unserer Internetseite oder kann direkt angefordert werden:
Anzeige der Installation eines Sprengwasser-/ Zapfhahnzählers für Zähler innerhalb des Abwasserentsorgungsgebietes des Zweckverbandes Ostholstein
Antragsteller ist der Gebührenschuldner der Schmutzwassergebühr oder ein nachweislich mittels Vollmacht Beauftragter.
- Die Zählerdaten müssen dem Zweckverbandes Ostholstein schriftlich auf dem Anmeldeformular und der Ablesekarte mitgeteilt werden.
- Der Gartenzähler muss sich innerhalb der Eichfrist befinden.
- Die Manipulationssicherung muss unbeschädigt vorhanden sein.
Bei einem Gartenwasserzähler, der als Außenzapfhahnzähler betrieben wird, muss eine Manipulationssicherung des Zweckverbandes Ostholstein gesetzt werden. Diese wird innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung durch einen Mitarbeiter des Zweckverbandes Ostholstein montiert. Falls niemand angetroffen wird, wird die Manipulationssicherung ohne Ihr Beisein montiert und eine Bescheinigung im Briefkasten hinterlassen. Erst ab diesem Zeitpunkt wird die gemessene Menge als Abzugsmenge berücksichtigt. Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung bei Ihnen nicht möglich.
Bei fest installierten Gartenwasserzählern innerhalb des Gebäudes übernimmt dies der Fachinstallateur!
Aufgrund der gegenwärtigen Situation kann es zu Verzögerungen beim Überprüfen und Verplomben des Gartenzählers kommen. In dem Fall wird der in dem Anmeldeformular gemeldete Zählerstand anhand eines vom Kunden erstellten Fotos durch den ZVO anerkannt.
Die Zählerstände sind unaufgefordert mit der Ablesekarte dem Zweckverband durch den Eigentümer mitzuteilen. Ablesekarten versendet der ZVO im August des jeweiligen Jahres. Die Kunden aus Panker-Giekau, Tökendorf und Lilienthal (Gemeinde Dobersdorf) bekommen keine Ablesekarte. Die Zählerstände sind im Oktober/November eines Jahres vom Kunden per Mail, Fax, schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.
Dann wird der Gartenwasserzähler im Gebührenbescheid nicht berücksichtigt. Eine Nachmeldung kann nur innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Gebührenbescheides erfolgen.
Für die Erhebung und Verarbeitung der Zählerdaten entsteht grundsätzlich ein Arbeitsaufwand. Dieser fällt insbesondere für das Aushändigen der Manipulationsschelle und die Verwaltung der Zähler an.
Eine Gebühr muss möglichst alle Fälle pauschalisiert berechenbar machen. Es wurde ermittelt, wie lange die ZVO Mitarbeiter mit dem Gebührenbescheid, der Beratung, der Kontrolle vor Ort, bei Störungen oder Unklarheiten usw. mit den Gartenzählern durchschnittlich beschäftigt sind. Daraus hat sich ein Gesamtbetrag in Höhe der Verwaltungsgebühr ergeben, um die Kosten der Körperschaft zu decken.
Die Gebühr ist nur so hoch wie erforderlich. Der Betrag deckt ausschließlich den Aufwand, der mit der Verwaltung dieser Zähler zusammenhängt. Zu dieser Verwaltung zählen die Kosten zur Anschaffungskosten der Manipulationsschelle, Kontrolle des sachgerechten Einbaus, Eichfristenüberwachung, Ermittlung und einpflege des Zählerstands, sowie die Örtliche Kontrolle bei Unstimmigkeiten.
- Die nicht geeichten Zähler wurden prinzipiell zum 31.12.2019 aus dem Abrechnungssystem ausgebaut. Bis dahin wurde keine Verwaltungsgebühr erhoben. Haben Sie einen Zählerstand mitgeteilt, wurde dieser als Ausbaustand hinterlegt.
- Haben Sie einen neuen Zähler eingebaut, wurde die Gebühr nur anteilig ab Einbaudatum (Antrag) bis 30.09.2020 erhoben.
- Sollten Sie einen geeichten Zähler gewechselt haben, wurde die Verwaltungsgebühr von 01.01.2020 bis 30.09.2020 (9,00 €) erhoben
Ja, der Zähler wird zum Datum der Antragsstellung systemseitig mit dem angegebenen Zählerstand eingebaut. Bei der Verplombung wird der aktuelle Zählerstand notiert, überprüft und als Zwischenablesung hinterlegt.
Wenn Sie diesen telefonisch oder auf den Rücksendeformular mitgeteilt haben, wurde dieser als Ausbaustand zum 31.12.2019 hinterlegt. Melden Sie sich erst aufgrund der Ablesekarte oder des Gebührenbescheides, wird dieser nicht mehr berücksichtigt und es wird kein Änderungsbescheid erstellt.
- Die Eichfrist ist abgelaufen, der Zähler wurde zum 31.12.2019 ausgebaut.
- Der neue Zähler ist noch nicht im System. Antrag liegt vor.
- Der neue Zähler wurde nicht ordnungsgemäß angemeldet (z.B. falsches Formular)
- Der noch geeichte Zähler wurde abgemeldet.
- Sie waren nicht mit der Verwaltungsgebühr einverstanden.
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