Öffnungszeiten Recyclinghöfe und Erreichbarkeit Kundenservice

Recyclinghof Bad Schwartau:
24.12.24 bis 26.12.24 geschlossen
27.12.24 und 3.1.25 nur bis 16 Uhr geöffnet
30.12.24 bis 1.1.25 geschlossen

Recyclinghof Neuratjensdorf:
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Recyclinghof Neustadt i.H.:
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Kundenservice
Vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 ist unser Kundenservice telefonisch nicht erreichbar. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind jedoch weiterhin persönlich vor Ort und per E-Mail für Sie da.

Energieausweis zum Sonderpreis

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis dient der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll einen überschlägigen Vergleich mit anderen ermöglichen. Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch bei Verkauf oder Vermietung von Bestandsimmobilien.

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen.

Die Deutschen Energie-Agentur (dena) empfiehlt hingegen den Bedarfsausweis. Zur Ausstellung berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen.

Herzstück eines jeden Energieausweises ist die Farbskala mit den Effizienzklassen A+ bis H: Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, helfen die Skala von Grün nach Rot und die Effizienzklassen den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Benötige ich für meine Immobilie einen Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigen Eigentümer:innen nur, wenn sie ihr Gebäude vermieten, verkaufen oder verpachten. Dann müssen sie den Energieausweis den potenziellen Interessent*innen vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung. Eigentümer:innen, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis.

Seit dem dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis Pflicht für alle Wohngebäude und seit dem 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung.

Die Gebäudeeigentümer:innen müssen dieses Dokument spätestens bei der Besichtigung den potenziellen Interessent:innen vorlegen.

Aushangpflicht für öffentlich genutzte Nichtwohngebäude

Für öffentlich genutzte Nichtwohngebäude mit über 250 m² Nutzfläche gilt die Aushangpflicht.

In Deutschland gibt es schätzungsweise ca. 1,6 Millionen beheizte Nichtwohngebäude. Davon sind etwa 55.000 von der Aushangverpflichtung betroffen. Unter typischen öffentlichen Nichtwohngebäuden versteht man zum Beispiel Sozialämter und andere gemeindliche Ämter mit erheblichem Publikumsverkehr, Arbeitsagenturen, Schulen, Universitäten und ähnliche Einrichtungen, aber auch Krankenhäuser. Zum Aushang verpflichtet sind die Gebäudeeigentümer*innen.

Für folgende Gebäude besteht eine Aushangpflicht:

  • Gebäude behördlicher Nutzung mit starkem Besucherverkehr und einer Nutzfläche über 250 m². Liegt noch kein Ausweis vor, muss dieser angefertigt werden.
  • Alle anderen Gebäude über 500 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr müssen einen Ausweis dann aushängen, wenn er vorliegt, d.h. ein Ausweis muss nicht extra für den Aushang erstellt werden.

Ausgehängt werden muss lediglich die Ergebnisseite des Ausweises!

Energieausweis zum Sonderpreis für ZVO-Gaskund:innen

Wir bieten Ihnen den verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweis für Ihr Gebäude zu folgenden Preisen inkl. gesetzlicher USt. an:

Verbrauchsausweis Wohnen und Gewerbe

  • für ZVO-Gaskund:innen: 75 Euro
  • für Nichtkund*innen: 100 Euro

Bedarfsausweis Wohnen

  • für ZVO-Gaskund:innen: 125 Euro
  • für Nichtkund*innen: 150 Euro

Leistungsumfang:

  • Verbrauchsausweis (§82 GEG 2020) - Grundlage ist der gemessene Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Oder
  • Bedarfsausweis (§81 GEG 2020) - Grundlage ist der "berechnete" Energiebedarf, die Wärmedämmfähigkeit, die Anlagentechnik usw.
  • 10 Jahre Gültigkeit der Energieausweise inklusive Plausibilitätsprüfung der Daten durch kompetente Energieberater

So bestellen Sie Ihren benötigten Energieausweis

Ihr Kontakt Energieausweis

Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie auch in unserem ZVO EnergieHaus.

Häufige Fragen zum Energieausweis (FAQ)

Wofür benötige ich den Energieausweis?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, benötigen Sie einen (bedarfs- oder verbrauchsabhängigen) Energieausweis. Zwingend notwendig ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis), wenn Sie Ihre Immobilie modernisieren möchten. Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben, ist der Energieausweis für jede Immobilie. Er gibt Aufschluss über die aktuelle energetische Situation und zeigt Einsparpotentiale auf. Bei sehr vielen Gebäuden ist ein Einsparpotential im Bereich der Energiekosten um 60% und mehr möglich.

Bedarfs- oder verbrauchsbasiert - wer benötigt welchen Energieausweis?

Von der Deutschen Energie-Agentur (dena) wird grundsätzlich der Bedarfsausweis empfohlen. Er liefert einen wesentlich genaueren Energiekennwert. Nicht für alle bestehende Gebäude ist zwingend der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis) erforderlich. Je nach Größe und Alter eines Gebäudes ist in bestimmten Fällen auch der einfachere verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) ausreichend.

  • Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis)
    Der Bedarfsausweis berücksichtigt alle relevanten Daten des Gebäudes. Aus der Wärmedämmfähigkeit des Gebäudes und der eingesetzten Anlagentechnik werden Jahresenergiebedarf und Primärenergiebedarf berechnet. Aus den Ergebnissen lassen sich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen ableiten. Der Bedarfsausweis ist daher wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird von der dena empfohlen.
  • Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis)
    Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen werden auch auf Grundlage der mitgelieferten Fotos erstellt.
Welches Gebäude braucht ab wann den Energieausweis?

Während Energieausweise für Neubauten bereits seit 2002 ausgestellt werden, ist der Energieausweis für Bestandsbauten Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht geworden.