Barrierefreiheit
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Recyclinghof Neuratjensdorf: Keine Annahme von Rest- und Gewerbeabfällen

Aus technischen Gründen können zurzeit auf dem Recyclinghof Neuratjensdorf weder Rest- noch Gewerbeabfälle zur Verwertung angenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Recyclinghöfe: Änderung der Öffnungszeiten & Schließzeiten im Frühjahr

Ab dem 5. Mai 2025 gelten für den Recyclinghof Bad Schwartau neue Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr (statt bisher 16:30 Uhr)
Freitag: 7:30 – 18:00 Uhr (unverändert)
Samstag: 8:00 – 13:00 Uhr (unverändert)

Aufgrund von Sanierungsarbeiten bleibt der Recyclinghof Bad Schwartau vom 12. bis 15. Mai geschlossen.

Öffnungszeiten der drei Recyclinghöfe während der Feiertage im Frühjahr:

  • Brückentage rund um den 1. Mai und Himmelfahrt regulär geöffnet (außer an Feiertagen) - Recyclinghof Neustadt schließt am 2. Mai bereits um 16:00 Uhr.
  • Geschlossen: Samstag, 7. Juni (Pfingsten) und Montag, 9. Juni (Pfingstmontag)

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Ostholstein ist bemüht, seine Website und seine mobilen Anwendungen im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landes­behinderten­gleich­stellungs­gesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für zvo.com sowie die ZVO Applikation "Mein ZVO".

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte der Website sind nicht barrierefrei:

  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache
  • eingebundene Formulare
  • PDF-Dokumente
  • Bildbeschreibung/Alternativtexte
  • Stopp/Pause bei automatisierten/scrollenden Inhalten
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Responsivität
  • Icon Kontrast

Die nachstehend aufgeführten Inhalte der mobilen Anwendung sind nicht barrierefrei:

  • eingebundene Formulare
  • PDF-Dokumente
  • Bildbeschreibung/Alternativtexte
  • Kontraste
  • Slider

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.05.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von der der Prüfstelle für barrierefreie IT des Landes Schleswig-Holstein vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 08.05.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns unter zvo@zvo.com oder unter unserer Kundenhotline 04561 399-0.

Zweckverband Ostholstein
Unternehmenskommunikation
Wagrienring 3-13
23730 Sierksdorf

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landes­behinderten­gleich­stellungs­gesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de