Von der Planung bis zur Fertigstellung - So bringen wir Ihr Gebäude ans Wassernetz
Während der Planung
1. Wer ist für den Trinkwasser-Netzanschluss auf meinem Grundstück zuständig?
Online-Check im ZVO-Zuständigkeitsfinder
2. Wie hoch sind die Kosten?
Leistung | netto € | brutto € | |
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Baukostenzuschüsse (BKZ) Gemäß § 6 der Wasserlieferungsbedingungen |
je m² | 8,40 | 8,82 |
Gemäß § 7 der Wasserlieferungsbedingungen | (Einzelkalkulation je Erschließungsgebiet) | ||
Netzanschlusskosten Gemäß § 10 der Wasserlieferungsbedingungen |
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Grundbetrag | 1.500,00 | 1.575,00 | |
Verlegte Rohrleitung | je m | 62,00 | 65,10 |
Ohne Aufwand für Erd- und Oberflächenarbeiten | je m | 40,00 | 42,00 |
Inbetriebsetzung der Kundenanlage Gemäß § 13 der Wasserlieferungsbedingungen |
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Erstmalige Freigabe | pauschal | 43,00 | 45,15 |
In der Bauphase (wenn Grundplatte fertig ist)
3. Wie melde ich den Anschluss an?
Anmeldung für die Wasserversorgung ausgefüllt einreichen
Sobald der Rohbau steht
4. Wie werden die Kosten ermittelt?
Anruf bei der ZVO Energie GmbH für einen Vor-Ort-Termin/Kostenvoranschlag
5. Wer erstellt die Hausanschlüsse?
Eine vom ZVO beauftragte Baufirma kümmert sich um den ordnungsgemäßen Bau des Hausanschlusses. Die ZVO-Bauaufsicht koordiniert und überwacht den Baufortschritt bzw. die Erstellung der Hausanschlüsse
Nach Fertigstellung
6. Wer setzt die Anlage in Betrieb?
Das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) baut die Anlage, nach Fertigstellung wird per Formular fertig gemeldet und telefonisch bei uns ein Termin für den Zählereinbau vereinbart.
Diese Hinweise bitte auch beachten:
- Erdarbeiten:
Vor Beginn der Erdarbeiten auf öffentlichem oder privatem Grund mit einer Planauskunft prüfen: Wo sind die unterirdisch verlaufenden Ver- und Entsorgungsleitungen (Gas, Wasser, Breitband, Abwasser)?
Zur Planauskunft - Richtlinie beachten:
Unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen schützen. - Versorgungsgrenze Wasser:
Trennung Zuständigkeit ZVO Energie GmbH von der Kundenanlage
- Netzanschluss Trinkwasser inaktivieren/rückbauen:
1) Inaktiver Trinkwasserhausanschluss (nur Ausbau der Messstelle): Der Ausbau der Messstelle erfolgt auf Antrag.
2) Rückbau Netzanschluss: Hier Rückbau beantragen.